Bau- u. Markenrecht - Hunsänger Rechtsanwälte - Rechtsanwalts Kanzlei in Wiesbaden

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Bau- u. Markenrecht


Baurecht

Im zeitlichen Ablauf eines Bauvorhabens unterstützen wir unsere Mandanten zunächst bei der Anbahnung von Verträgen. Wir gestalten Verträge (Bau-, Architekten-, Nachunternehmerverträge, ARGE-Verträge, etc.) und wirken bei Vertragsverhandlungen und -abschlüssen mit.
Die frühzeitige Absicherung der Werklohnforderung gegen Insolvenzfälle spielt im Bauablauf in Form von Bürgschaften oder Bauhandwerkersicherungshypotheken eine große Rolle.
Im Rahmen der Durchführung von Bauvorhaben stehen wir unseren Man- danten bei allen Problemkreisen zur Seite, die von der Behinderungsanzeige über Nachträge und Abnahme bis zur Gewährleistung reichen. Die Auswahl von Sachverständigen gehört dabei ebenso zu unserem Service wie die zielgerichtete Durchführung selbständiger Beweisverfahren, deren Bedeutung noch völlig unterschätzt wird. Zu diesem Zweck arbeiten wir eng mit fachkompetenten Bausachverständigen zusammen.
Nach Fertigstellung und Abnahme der Bauleistung helfen wir unseren Mandanten in allen Abrechnungs- und Vergütungsfragen. Neben der außer- gerichtlichen, aber auch gerichtlichen Durchsetzung von Werklohnforderungen bis hin zur Zwangsvollstreckung gehört hier beispielsweise auch die Beratung in Gewährleistungsangelegenheiten zu unserem Dienstleistungsstandard.


Maklerrecht

Der Makler wird als einer der "Lieblinge" des Juristen im Wirtschaftsleben bezeichnet, denn seine Aktivitäten bieten sich ganz offensichtlich für Beanstandungen gar vielerlei Art an.

Praktisch immer geht es um den Provisionsanspruch des Maklers, schon angefangen damit, ob ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist, wenn ja mit welchem Inhalt usw.. Dann geht es darum, für wen der Makler überhaupt tätig war oder tätig werden durfte (Käufer und oder Verkäufer).

Häufige Fragestellungen richten sich auch um die Pflichten des Maklers, bzw. um vertragliche Ausgestaltung von Maklerverträgen, bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Letztendlich geht es für Makler und Kunden dann in letzter Konsequenz darum, ob Provisionsansprüche gerichtlich durchgesetzt, bzw. auf Seiten der Kunden mit hinreichenden Erfolgsaussichten abgelehnt werden können.

Wir vertreten internationale Maklerverbände im Bereich vorvertraglicher Fragen, sowie forensisch vor sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten Deutschlands.


 
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