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Im Bereich des Erbrechts und Erbschaftssteuerrechts beraten und vertreten wir Sie zu Fragestellungen in Bezug auf
Planungen in der Erbfolge
Rechtsstellung des Erben/Erbfolge
Haftung des Erben
Pflichtteil
Steueroptimierte Testamentgestaltung
Auflage/Vermächtnis
Gemeinschaftliches Testament
Testamentsvollstreckung
Erbvertrag
Nachlassverwaltung, Abwicklung und Feststellung des Nachlasses
Gesetzliche Pflichtteilsansprüche u. Verjährung
Berechnungen über den Bestand des Nachlasses
Vor dem Erbfall
Durch rechtzeitige, vorausschauende Planung kann Ihr Vermögen erhalten und Streit unter den Erben vermieden werden. Die Aufwendungen hierfür betragen regelmäßig nur einen Bruchteil derjenigen Kosten, die nach dem Tode bei Erbstreitigkeiten durch Zerschlagung von Vermögenswerten oder durch zu hohe Erbschaftssteuern entstehen. Ich helfe Ihnen daher gerne bei der lebzeitigen Vorbereitung des Erbfalls und der Erbfolge durch:
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
Planung und Regelung der vorweggenommenn Erbfolge
Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Nach dem Erbfall
Hier können sich eine Vielzahl von Fragen und Problemen stellen, bei deren Beantwortung und Lösung ich Ihnen umfassend zur Seite stehe. Beispielhaft sind folgende Problemkreise zu nennen:
Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
Beantragung eines Erbscheins und Vertretung in Erbscheinserteilungsverfahren
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie Vermächtnissen
Umgang mit Testamentsvollstreckern und amtlichen Betreuern
Koordination von Erbfällen mit Auslandsbezug