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Transport- und Speditionsrecht
Der Transport von Gütern ist durch eine Vielzahl von Beteiligten mit jeweils individuellen Interessen gekennzeichnet. Hieraus ergeben sich die unterschiedlichen Vertragspflichten jedes Einzelnen. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten sowie die wechselseitigen Rechte und Pflichten sind oft schwer zu durchschauen. Hinzu kommt, dass abhängig vom konkreten Vertragsverhältnis unterschiedliche Regelungen Anwendung finden.
Das nationale Transportrecht ist seit der Vereinheitlichung durch das Transportrechtsreformgesetz (vom 25.06.1998) im Wesentlichen in den §§ 407 ff. HGB geregelt. Neben den Rechten und Pflichten enthalten die Vorschriften spezielle Haftungsnormen, wobei besondere Verjährungs- und Ausschlussfristen gelten. Das Frachtrecht des HGB ist verkehrsträgerunabhängig, d. h. es findet Anwendung auf die Beförderung von Gütern zu Lande, auf Binnengewässern oder mit Luftfahrzeugen.
Von den Vorschriften des HGB kann unter bestimmten Voraussetzungen und in gewissem Umfang durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (z. B. VBGL, ADSp, ALB) abgewichen werden.
Das internationale Transportrecht, also der grenzüberschreitende Güterverkehr ist durch zahlreiche verkehrsträgerspezifische internationale Übereinkommen geregelt. So gilt beispielsweise im internationalen Straßengüterverkehr die CMR.
Wir vertreten u.a. ein weltweit operierendes Transportunternehmen der Luftfrachtbranche.