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Das Gebiet des Strafrechts ist heute sehr viel größer als in der Zeit, in der die Kriminellen nicht zur ("guten") Gesellschaft gehörten und die beschuldigten Mitglieder der Gesellschaft den Anwalt nur brauchten, um glaubhaft zu machen, daß sie nicht kriminell sind. In dem Maße, in dem die Strafverfolgungsbehörden - aber auch der Strafgesetzgeber - das Strafrecht als Steuerungsmittel zur Korrektur gesellschaftlicher Fehlentwicklungen und tagespolitischer Versäumnisse entdecken, entsteht zunehmend auch Beratungs- und Vertretungsbedarf gegenüber strafrechtlichen und strafprozessualen Risiken bei Menschen und Institutionen, die weit davon entfernt sind, mit der "gewöhnlichen Kriminalität" in Verbindung gebracht zu werden.