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Mietrecht
Wir beraten und vertreten Sie umfassend in wohnungs- und gewerbemietrechtlichen Angelegenheiten. Zu unseren Mandanten gehören Mieter und Vermieter, so dass uns die unterschiedlichen Probleme aus beiden Blickwinkeln bekannt sind.
Nachfolgend einige Schwerpunkte unserer mietrechtlichen Tätigkeit:
Prüfung und Gestaltung des Mietvertrages
Untervermietung, Aufnahme oder Entlassung des Ehegatten/Lebensgefährten aus dem Mietvertrag
Mietzins- und Betriebskostenforderungen
Anlage, Nachweis und Freigabe der Kaution
Begründung oder Abwehr von Mieterhöhungen
Mängel der Mietsache, Minderung und Schadensersatz
Betriebskostenabrechnungen (Nebenkosten, Heizkosten)
fristlose und fristgemäße Kündigung von Mietverhältnissen
Beendigung des Mietverhältnisses durch Aufhebungsvereinbarung
Rückgabe der Wohnung, Schönheitsreparaturen und Schadensersatz
Räumung der Mietwohnung und vollstreckungsrechtliche Durchsetzung
Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
Eine umfassende Beratung im Recht des Wohnungseigentums ist unerlässlich, sei es für den einzelnen Wohnungseigentümer, die Wohnungseigentümergemeinschaft oder den Verwalter. Auch führt die Vermietung der Eigentumswohnung zu Überschneidungen mit dem Mietrecht, die im Verhältnis zu den übrigen Eigentümern Wirkung entfalten kann.
Beispiele der häufigsten Fragestellungen sind:
Gründung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Rechte und Pflichten aus Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum
Nutzung des Gemeinschaftseigentums
Gestaltung und Veränderung des Sondereigentums
Eigentümerversammlung und Beschlusskompetenz
Bestellung und Abberufung des Verwalters, Verwaltervertrag, Haftung des WEG-Verwalters, Wirtschaftsplan und Rechnungslegung
Verwalterzustimmung bei Eigentumswechsel
Wohngeldverfahren und Entziehung des Wohneigentums
Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Verfahren)