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Franchiserecht


Das so genannte Franchising ist ein modernes Vertriebskonzept, welches gerade im Einzelhandel und auf dem Dienstleistungssektor vielfältige Verwendung findet. Mittels des Franchising wird vom Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer ein Konzept überlassen, unter dessen Verwendung der Franchise-Nehmer sein Geschäft zu betreiben hat. Dabei wird letzterer durch die Lieferung von Waren, Technologie oder Know-How vom Franchise-Geber unterstützt. Das Franchising gründet sich auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien, die aber als rechtlich und finanziell unabhängige und selbständige Unternehmer am Markt tätig sind. Dieser Vertragstyp setzt auf einen hohen Wiedererkennungswert der Marke und den gemeinsamen Auftritt unter einer einheitlichen Bezeichnung.

Das Franchising basiert auf verschiedenen Rechtsgrundlagen mit internationalem und europäischem Bezug. Nach dem European Code of Ethics for Franchising muss ein Franchise-Vertrag einen gewissen Mindestinhalt besitzen, aus dem sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ableiten lassen können. Vor Abschluss des Frachise-Vertrages treffen den Franchise-Geber umfassende Schutz- und Aufklärungspflichten bzgl. der Rentabilität und der Systematik des angebotenen Know-Hows etc..

Beratungsbedarf besteht vor allem vor Abschluss eines Franchise-Vertrages, um diesen auf angemessene Passagen und nachteilige Formulierungen hin zu überprüfen. Nach Abschluss des Vertrages bestehen die rechtlichen Probleme überwiegend darin, ob ein Franchise-Vertrag ordnungsgemäß erfüllt wird, also Vertragsverletzungen vorliegen, die bis zur Kündigung oder Auflösung des Franchise-Vertrages führen können.

Neben der Beratungsfunktion liegt unser Tätigkeitsfeld auch in der prozessualen Vertretung. Wir sind wir beratend für verschiedene Franchise-Geber aus unterschiedlichen Dienstleistungsbereichen tätig, um für diese die individuellen Vorstellungen eines Franchise-Vertrages in die entsprechende juristische Form zu bringen. In unserer forensischen Tätigkeiten haben wir verschiedene Urteile erstritten, die in führenden Kommentaren als bedeutende Entscheidungen deutscher Gerichte auf dem Gebiet des Franchiserechte aufgeführt sind.


 
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