Honorar und Gebühren - Hunsänger Rechtsanwälte - Rechtsanwalts Kanzlei in Wiesbaden

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Honorar und Gebühren


Wir sind gesetzlich verpflichtet, rechtliche Auskünfte nur auf Basis eines Auftrages oder aufgrund eines schriftlichen Mandats (Bevollmächtigung) zu geben. Ausnahmsweise ist es uns dabei gestattet, Verbrauchern ein vergünstigtes Erstgespräch anzubieten, wozu wir auch gerne bereit sind.

Diese erste Beratung kostet netto maximal 190,- Euro. Hinzu kommen lediglich etwaige Auslagen sowie die Mehrwertsteuer. Das Vorgehen empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie eine wichtige spezielle Frage von uns beantwortet haben möchten.

Ein erstes Gespräch kann beispielsweise folgende Leistungen beinhalten:

  • Aufnahme von Informationen und Studium eventuell vorgelegter Dokumente;

  • allgemeine persönliche oder telefonische Darlegung zur Rechtslage;

  • Konzept / Strategie zur Problemlösung;

  • Abschätzung des zeitlichen und finanziellen Rahmens für ein ordentliches Mandat;


Sollten Sie eine erste persönliche Beratung durch uns wünschen, rufen Sie uns bitte kurzerhand an. Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 08.30 bis 18.00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer ++49 (0)611 / 37 19 31 zur Verfügung. Oder Mailen Sie uns Ihre Anfrage:
kanzlei@hunsaenger-net.de

In Strafverfahren machen wir Ihnen einen Honorarkostenvorschlag, der sich am Umfang und der Bedeutung der Angelegenheit orientiert.
Bei Tätigkeiten vor Gericht sind wir verpflichtet, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zur Gebührenberechnung heranzuziehen, wobei sich die Gebühren nach dem Wert berechnen, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstands- oder Streitwert). Für weitere Einzelheiten zum Kostenrisikos klicken Sie bitte hier:

http://www.prozesskostenrechner.de

 
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