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Wirtschaftsrecht


Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich aus dem Nutzen, den es aufgrund seiner Erfolgsfaktoren einschließlich seiner Innovationskraft, Produkte und Stellung am Markt, der inneren Organisation, seiner Mitarbeiter und seines Managements in Zukunft erwirtschaften kann. Unter der Voraussetzung, dass ausschließlich finanzielle Ziele verfolgt werden, wird der Wert eines Unternehmens aus seiner Eigenschaft abgeleitet, durch Zusammenwirken aller die Ertragskraft beeinflussenden Faktoren finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner zu erwirtschaften.

HUNSÄNGER   ·   Rechtsanwälte  bietet Ihnen als Team von Rechts- und Steuerberatern  ein erfahrenes Kompetenzteam, in der alle bedeutenden Fragen und Bereiche für Sie abgedeckt werden. Die von uns ermittelten Unternehmenswerte können die Basis sein für:

  • den Verkauf/Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils

  • die Gründung einer Gesellschaft mit Einbringung von Gesellschaftsanteilen

  • den Eintritt neuer Gesellschafter in eine bestehende Gesellschaft

  • die Fusion bestehender Unternehmen

  • die Spaltung bzw. Realteilung von Gesellschaften

  • den Austritt eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft nach Kündigung

  • die Barabfindung von Minderheitsgesellschaftern

  • die Entscheidungen über die Liquidation eines Unternehmens



Unternehmenskauf und Restrukturierung
Die rasante technologische Entwicklung und die Öffnung neuer Märkte begründen einen Wandel zu globalen Unternehmens- und Wettbewerbssystemen. Der Druck des globalen Wettbewerbs führte hierbei zu Veränderungen in der Unternehmenslandschaft. Nationale und grenzüberschreitende Käufe und Verkäufe von Unternehmen oder Unternehmensanteilen sind daher heute keine Seltenheit mehr. Sie haben das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der Unternehmen zu sichern bzw. verbessern.

Für viele Unternehmen ergibt sich aber auch als Folge der Konzentration auf das Kerngeschäft die Notwendigkeit, an ihren Standorten eigene Produktionsbetriebe stillzulegen oder diese mitsamt der betrieblichen Infrastrukturen und Betriebsflächen an dritte Unternehmen weiterzugeben oder diese gegen kernbereichsbezogene Betriebe auszutauschen. Bei diesen Maßnahmen müssen zugleich Kosten sparende und flexible Produktions-, Vertriebs- und Organisationsstrukturen geschaffen werden, die die Innovationsfähigkeit und Effizienz der Unternehmen optimieren. Insgesamt stellt dieser Wandel hohe Anforderungen an die unternehmerische Flexibilität und verlangt Maßnahmen zu Transaktionen und Restrukturierung.

Im Rahmen unseres Tätigkeitsbereichs Unternehmenskauf und Restrukturierung beziehen wir alle wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Faktoren ein. Wir helfen Ihnen, ihr Ziel effizient zu planen, Entscheidungen zu treffen und die hieraus entstehenden positiven Effekte für ihr Unternehmen optimal zu nutzen. Unsere Beratung kann Ihnen helfen bei Fragen in Bezug auf:

  • Maßnahmen im Vorfeld des Kaufvertrages (Begleitung und Beratung bei Kaufverhandlungen, Unternehmensbewertungen)

  • Prüfung des Kaufgegenstandes

  • Erstellen bzw. entwerfen des Kaufvertrages

  • Grundsätzlichen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung (asset deal, share deal, Kaufpreis)

  • Durchführung des Kaufvertrages (Übernahme laufender Verträge des Unternehmens, Übergabe des Unternehmens)

  • Vorkehrungen für Leistungsstörungen (Gewährleistung, Garantie, Verjährung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen)

  • Steuerrechtliche Problemstellungen

  • Prüfung von Sonderregelungen (z.B. Arbeitnehmeransprüche)

  • Vermeidung von Haftungsrisiken aus Verkäufersicht

  • Sonderformen des Unternehmenskaufs

  • Unwandlungen als Alternative oder zur Vorbereitung eines Unternehmenskaufs

  • Restrukturierungsmaßnahmen



Risikomanagement
Unternehmerische Tätigkeit ist immer mit Unsicherheiten verbunden. Aufgabe des Risikomanagements ist es, die Chancen und Risiken systematisch zu identifizieren und sie hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit und der quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert zu bewerten. Risiko wird daher als Streuung um einen Erwartungswert definiert. Nach dieser Definition werden sowohl positive Abweichungen (Chancen) als auch negative Abweichungen (Gefahren) berücksichtigt.

Resultierend aus den zunehmenden Unternehmenskrisen hat der Gesetzgeber als auch die internationalen Kapitalmärkte ein Interesse mehr, über die Wert- und Risikotreiber von Unternehmen zu erfahren. So ist z.B. ein angemessenes Risk Management Bestandteil der Sorgfaltspflichten eines Vorstandes oder GmbH Geschäftsführers. Im Falle einer Unternehmenskrise hat der Vorstand zur Vermeidung einer persönlichen Haftung, zu beweisen, dass er sich objektiv und subjektiv pflichtgemäß verhalten hat. Konkret heißt dies, dass er nachweisen muss, Maßnahmen zur Risikofrüherkennung und zur Risikoabwehr getroffen zu haben.

Die praktische Umsetzung darf dabei aber nicht auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in der Form einer "Risikobuchhaltung" reduziert werden. Vielmehr haben Unternehmen, die einen effizienten Risikomanagementprozess einführen, Kostenvorteile und damit auch Wettbewerbsvorteile. Wer am Markt überleben will, muss das Risiko-Chancen-Profil seines Unternehmens optimieren.
 
Wir können Sie beraten und unterstützen bei Fragen in Bezug auf:

  • Risikoidentifikation (Bestandsaufnahme aller Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist)

  • Risikobewertung (Angabe der Risiken hinsichtlich Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeiten)

  • Risikobewältigung (Festlegung geeigneter Maßnahmen zu einer für das Unternehmen günstigen Beeinflussung der Risikosituation)



Marken- Kennzeichenschutz

Wir beantragen für Sie Ihre Schutzrechte und überwachen diese auch gerne für Sie. Sollten Ihre Rechte von Dritten beeinträchtigt werden, übernehmen wir auch gerne das Mahnverfahren bis hin zur klageweisen Durchsetzung Ihrer Rechte.

 
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